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   SG Gelsenkirchen, 08.09.1983 - S 17 KR 25/83   

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https://dejure.org/1983,3384
SG Gelsenkirchen, 08.09.1983 - S 17 KR 25/83 (https://dejure.org/1983,3384)
SG Gelsenkirchen, Entscheidung vom 08.09.1983 - S 17 KR 25/83 (https://dejure.org/1983,3384)
SG Gelsenkirchen, Entscheidung vom 08. September 1983 - S 17 KR 25/83 (https://dejure.org/1983,3384)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ansprüche eines Versicherten aus der gesetzlichen Krankenversicherung; Anspruch eines Krankenversicherten auf Leistungen der Krankenhauspflege; Extrakorporale Fertilisation als ärztliche Behandlung einer Krankheit; Zeugungsunfähigkeit als Krankheit; Sterilität als ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1984, 1839
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 17.12.1986 - IVa ZR 78/85

    Erstattungsfähigkeit der Kosten einer künstlichen Befruchtung in der privaten

    Denn diese Kinderlosigkeit betrifft allein die Lebensumstände der Klägerin, braucht nicht auf der organisch bedingten Unfähigkeit zur Fortpflanzung zu beruhen und wird von ihr - wenn überhaupt - angesichts gewandelter Vorstellungen über Bedeutung und Bestimmung der (»gesunden«) Ehe auch allenfalls subjektiv als Anomalität, als Abweichung vom Bild des gesunden Menschen empfunden (für Kinderlosigkeit als Krankheit demgegenüber SG Gelsenkirchen NJW 1984, 1839; LG Stuttgart VersR 1985, 776, 777 und das Landgericht im vorliegenden Verfahren, abgedruckt in NJW 1984, 1828).
  • OLG Karlsruhe, 06.02.1986 - 12 U 93/85
    Der körperliche Zustand, in dem sich die Ehefrau des Klägers befindet, weicht aber von demjenigen einer normalen, gesunden Frau ab; ihm ist deshalb Krankheitswert zuzuerkennen (so auch LG Nürnberg-Fürth NJW 1984, 1828; LG München NJW , 2631; s. auch die vorgelegte und unveröffentlichte Entscheidung des LG Bamberg; SG Gelsenkirchen NJW 1984, 1839 für die gesetzliche Krankenversicherung; a.A. OLG Nürnberg NJW 1985, 2203).

    cc) Es handelt sich weiter auch um eine Heilbehandlung, die notwendig ist (so auch LG Nürnberg-Fürth NJW 1984, 1828; SG Gelsenkirchen NJW 1984, 1839 zu der gesetzlichen Krankenversicherung; a.A. OLG Nürnberg NJW 1985, 2203; LG München NJW 1984, 2631, und die vorgelegte unveröffentlichte Entscheidung des LG Bamberg).

  • LG Oldenburg, 08.05.1990 - 1 S 621/89

    Erstattung von ärztlichen Behandlungskosten ; Leistungen für eine künstliche

    Zwar wird die Ansicht vertreten, daß die Kinderlosigkeit der Ehefrau aufgrund einer Oligozoospermie des Ehemannes eine Krankheit sei (LG Stuttgart, VersR 1985, 776 (777); LG Nürnberg, NJW 1984, 1828 [LG Nürnberg 13.04.1984 - 10 O 9757/82] ; SG Gelsenkirchen, NJW 84, 1839).
  • OLG Karlsruhe, 16.07.1986 - 13 U 107/85

    Erstattung der Kosten einer extracorporalen Befruchtung (In-vitro-Fertilisation);

    Diese Auffassung steht auch in Einklang mit der sozialgerichtlichen Rechtsprechung, die die extracorporale Befruchtung als ausreichende, zweckmäßige und notwendige Heilbehandlung i.S.d. § 182 Abs. 2 RVO wertet (SG Gelsenkirchen NJW 1984, 1839 [SG Gelsenkirchen 08.09.1983 - S 17 Kr 25/83]; SG Hildesheim, Urteil vom 19.10.1983 - S 2 KR 17/83).
  • LG Stuttgart, 28.11.1984 - 13 S 201/84
    Nach Auffassung der Kammer ist die Kinderlosigkeit der Kl. aufgrund der Oligozoospermie des Ehemannes ein regelwidriger Zustand, der erheblich von der durch das Leitbild des gesunden Menschen geprägten Norm abweicht (vgl. auch LG Nürnberg-Fürth NJW 84, 1828 [hier: II(230)95d]; SG Gelsenkirchen NJW 84, 1839).
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